Risiko LV
Eine Risiko LV wird dann benötigt, wenn man eine Familie oder eine Finanzierung absichern will. Abgeschlossen wird die Risiko LV mit einer bestimmten Todesfallleistung für den Todesfall einer bestimmten Person. Natürlich kann man eine Risiko LV auch auf das Leben von 2 Personen (z.B. Ehepaaren) beantragen und abschliessen. Bei dieser Art der Risiko LV wird in der Regel die Versicherungssumme nur bei Tod des zuerst Versterbenden gezahlt.
Die Risiko LV zahlt also bei Tod der versicherten Person eine vorab vertraglich festgelegte Summe an den Hinterbliebenen aus, damit diese weiterhin Ihre finanziellen Verpflichtungen erfüllen kann. Damit das Kapital auch ausreicht, muss bei der Risiko LV natürlich, vor Vertragsbeginn, die richtige Höhe der Versicherungssumme ermittelt werden.
Mit den Erträgen aus der Versicherungssumme der Risiko LV müssen schliesslich die Hinternbliebenen Ihren bisherigen Lebensstandard aufrecht erhalten. Eine Risiko LV kann jedes Jahr gekündigt werden oder man kann auch die Versicherungssumme der Risiko LV heruntersetzen. Ein Rückkaufswert ist bei der Risiko LV in der Regel nicht vorhanden. Der Beitrag für eine Risiko LV richtet sich nach der Versicherungssumme, der Laufzeit, dem Eintrittsalter und dem Geschlecht der zu versicherenden Person.
Mehrere Gesellschaften bieten den Kunden noch eine Unterscheidung in Raucher- und Nichtrauchertarife. Die Nichtraucher bekommen dieser Risiko LV natürlich einen Rabatt auf den Normalbeitrag. Bezüglich der Raucherfrage sollte man bei der Risko LV nicht lügen, denn die Versicherungsgesellschaften haben Ihre Möglichkeiten, um nach dem Tod festzustellen, ob die versicherte Person Racher oder Nichtraucher war. Bei der Risiko LV kann es zu erheblichen Beitragsunterschieden kommen. Gerade deshalb ist ein Risikolebensversicherung Vergleich so wichtig, denn bei der Risiko LV gibt es nur eine einzige Leistung und bei der gibt es keine grossen Klauseln oder Leistungseinschränkungen.
Das Ausfüllen eines Antrages einer Risiko LV ist nicht besonders schwierig. man muss nur die gestellten Gesundheitsfragen wahrheitsgetreu beantworten. Denn nichts ist schlimmer, als einen geliebten Menschen zu verlieren und dann noch von der Versicherungsgesellschaft zu erfahren, daß die Risiko LV rückwirkend aufgehoben wird, weil die Gesundheitsfragen, nach Rückfrage beim zuständigen Arzt, nicht wahrheitsgemäss beantwortet wurden.
